Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen sind die formalen Kriterien, die zur Zulassung für einen konkreten Studiengang erfüllt werden müssen.

Gemäß § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes wird die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule nachgewiesen durch:

  • die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • die allgemeine Fachhochschulreife (FOS-Abschluss oder die Zulassung zum Abitur plus ein Jahr Praktikum oder die Versetzung nach Klasse 12 plus eine mindestens zweijährige Berufsausbildung)
  • die Immaturenprüfung oder
  • eine vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (etwa durch eine Meisterprüfung oder den abgeschlossenen Bildungsgang „staatlich geprüfte/r Techniker/in“ oder „staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in“)

Eine ausführliche Übersicht, welche schulischen und beruflichen Qualifikationen zur Hochschulreife führen, finden Sie auf den Seiten der Allgemeinen Studienberatung der Hochschule Hannover
und den Seiten der Studienberatung in Niedersachsen.

Für einen Überblick über die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen an der Hochschule Hannover können Sie diese auf der Seite der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzung nachlesen.

Zulassungsordnung