in einem Info-Flyer des Studentenwerks erfahren Sie Einzelheiten zu den Vergabekriterien von Semesterbeitragsstipendien des Studentenwerks für Studienanfänger*innen.
Im Flyer heiß es:
“Angehende Studierende aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe,
Grundsicherung oder den Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG
beziehen, haben oftmals Schwierigkeiten, den zur Immatrikulation
fälligen Semesterbeitrag aufzubringen: Das JobCenter kommt für diese
Sonderaufwendung nicht auf, und BAföG wurde noch nicht beantragt
bzw. bewilligt. Studieninteressierte Flüchtlinge, die Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, können die
Mittel für den Semesterbeitrag häufig ebenfalls nicht aufbringen; die
Behörden übernehmen diese Sonderaufwendung nicht.
Das Studentenwerk Hannover füllt diese Lücke aus und stellt Betroffenen
Semesterbeitragsstipendien für StudienanfängerInnen, die sich
an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks
Hannover immatrikulieren, in Höhe des jeweiligen Semesterbeitrags
zur Verfügung.”
Vielleicht hilft Ihnen das Semesterbeitragsstipendien des Studentenwerks Hannover?
Einzelheiten dazu im Flyer (pdf)
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