Das Beantragen des BAföG-Antrags stellt für einige Studierende eine erste Hürde in ihrem Studium dar. Mit meinen Tipps für Deinen BAföG-Antrag, hoffe ich, Dir diese Hürde nehmen zu können.

Der BAföG-Antrag, sollte er bewilligt werden, hilft Dir im Studium finanziell etwas besser aufgestellt zu sein. Hältst Du Dich an alle Abgabefristen und Folgeanträge, so ist es sehr wahrscheinlich,  dass Du auch über die vollen 7 Semester unterstützt wirst. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein – diese Entscheidung trifft Dein/e BAföG-Sachbearbeiter/in. Deshalb beschäftige Dich am Besten so früh wie möglich mit Deinem Antrag.

Welche Formblätter sind zu verwenden?

Für den Erstantrag benötigst Du die Formblätter 1 und 3. Sowie die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule und finanzielle Belege von Dir und Deinen Eltern. Diese werden nach bzw. teilweise bei Antragstellung von Dir gefordert. Wurde etwas vergessen, bekommst Du in der Regel ca. zwei Wochen Zeit, um die Belege nachzureichen. Ein Antragszeitraum beträgt immer 2 Semester bzw. 1 ganzes Jahr. Sollte sich im diesem Antragszeitraum finanziell etwas bei Deinen Eltern ändern, benötigst Du das Formblatt 7, um diese Angaben zu aktualisieren.

Warum so früh?

Der frühe Zeitpunkt ist deshalb wichtig, weil es immer wieder zu Nachfragen oder Briefen mit fehlenden Bescheinigungen kommen kann. Je eher Dein Antrag durch ist, desto eher hast Du den Kopf frei für Dein Studium. Deinen ausgefüllten Antrag solltest Du Dir unbedingt kopieren, da ca. im nächsten Juni ein Folgeantrag ansteht. In diesem musst Du sämtliche Daten erneut angeben. Da hilft die Kopie-Grundlage ungemein, um Zeit zu sparen. Keine Sorge, das BAföG-Amt meldet sich deshalb rechtzeitig mit einer Erinnerung bei Dir.

Was noch wichtig ist

Wichtig ist auch, dass Du jegliche Änderungen, wie z.B. ein neuer Job, eine neue Wohnung etc. dem BAföG-Amt meldest. Dazu reicht in der Regel ein Brief mit dem kopierten Vertrag sowie Deiner Antragsnummer. Diese kannst Du jedem Brief des BAföG-Amts entnehmen. In Sonderfällen ist eine kurze Absprache mit Deinem Sachbearbeiter vielleicht auch wichtig und hilfreich. Deinen Sachbearbeiter/Deine Sachbearbeiterin, immer die ersten beiden Buchstaben Deines Nachnamens. Zu guter Letzt solltest Du Dir merken, dass Du mit dem Start eines neuen Semesters immer die neue Immatrikulationsbescheinigung an das BAföG-Amt sendest.

Mit diesen Tipps sollte Deiner BAföG-Förderung, solltest Du förderungsberechtigt sein, nichts mehr im Wege stehen. Viel Erfolg dabei!

(Geschrieben und Foto von Lena Krick im Rahmen eines Seminars.)

Eine Person tippt auf einem Laptop